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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von HeyTermin durch Betriebe. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieser Bedingungen und unter /avv abrufbar.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „HeyTermin“ zwischen Ralf Heßlinger, Abt-Knittel-Allee 35, 97922 Lauda-Königshofen, E-Mail info@heytermin.de (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) HeyTermin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Dienstleistungsbetriebe und Praxen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen; der Kunde bestätigt bei der Zustimmung, HeyTermin für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu nutzen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine über das Internet nutzbare Software zur Terminverwaltung zur Verfügung (Software as a Service). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Zum Leistungsumfang gehören insbesondere eine öffentliche Buchungsseite für die Kundschaft des Kunden, die Verwaltung von Leistungen, Mitarbeiter:innen und Arbeitszeiten, ein Kalender, eine Warteliste sowie der automatische Versand von Bestätigungs-, Erinnerungs-, Absage- und Wartelisten-Nachrichten per E-Mail. Auf Wunsch des Kunden kommt eine Bitte um Bewertung nach dem Termin hinzu.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Nutzung. Insbesondere wird kein bestimmtes Buchungsaufkommen geschuldet.

(4) Der Anbieter darf die Software fortlaufend weiterentwickeln. Änderungen, die den vereinbarten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig. Wird eine wesentliche Funktion eingeschränkt oder eingestellt, informiert der Anbieter den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform; der Kunde kann in diesem Fall außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Mit der Registrierung legt der Kunde ein Konto an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde diesen Bedingungen und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der Anwendung zustimmt; erst danach steht die Anwendung zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugang zu seinem Konto erhalten, und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung.

§ 4 Preise, Testphase und Zahlung

(1) Die Nutzung kostet im Tarif „Solo“ 15 € im Monat je Betrieb und im Tarif „Team“ 24 € im Monat je Betrieb, jeweils unabhängig von der Zahl der Buchungen. Der Tarif Solo gilt für Betriebe mit höchstens einer aktiven Person (in der Anwendung angelegte, aktiv geschaltete Mitarbeiter:in mit eigenem Kalender); der Tarif Team gilt ab zwei aktiven Personen, unabhängig von deren Zahl. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Der Tarif richtet sich nach der Zahl der aktiven Personen beim Abschluss des Abonnements. Will der Kunde im Tarif Solo eine weitere Person aktiv schalten, wechselt er zuvor in der Anwendung in den Tarif Team; ist nur noch eine Person aktiv, kann er in der Anwendung in den Tarif Solo wechseln. Ein Wechsel wird sofort wirksam; der neue Preis gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, der laufende Zeitraum wird weder nachberechnet noch erstattet.

(3) Neue Kunden können die Software 30 Tage kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten nutzen. Danach ruhen die Anwendung und die öffentliche Buchungsseite, bis der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Ohne Abschluss entstehen keine Kosten.

(4) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und einer angemessenen Nachfrist sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt davon unberührt. Während einer Sperre bleiben die Daten des Kunden erhalten.

(6) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 5 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.

(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen die Software wegen technischer Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist, insbesondere Störungen bei Hosting-, Datenbank- oder Versanddienstleistern, sowie Zeiten geplanter Wartung. Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und legt sie in nachfrageschwache Zeiten.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze.

(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er einstellt, insbesondere für Bezeichnungen und Preise seiner Leistungen, die Angaben auf seiner Website sowie die Daten seiner Kundschaft.

(3) Der Kunde erfüllt gegenüber seiner Kundschaft die datenschutzrechtlichen Informationspflichten (Art. 13 DSGVO). Er ist für die Daten seiner Kundschaft datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter (§ 8).

(4) Der Kunde versendet über die Software keine Werbung. Ausgenommen ist die in der Software vorgesehene Bitte um eine Bewertung nach dem Termin; sie geht nur an Kundinnen und Kunden, die bei der Buchung ausdrücklich eingewilligt haben.

(5) Der Kunde unterlässt Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der Software gefährden, insbesondere das automatisierte Auslesen von Daten in einem Umfang, der über die normale Nutzung hinausgeht.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

(3) Die vom Kunden und seiner Kundschaft eingegebenen Daten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte, die über die zur Vertragserfüllung erforderliche Verarbeitung hinausgehen.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Kundschaft des Kunden ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag des Kunden. Die Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

(2) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter für Hosting, Datenbank und E-Mail-Versand ein; die aktuelle Liste ist Anlage 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Die Kundendaten werden in der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet.

(3) Für die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst (Kontaktdaten, Abrechnungsdaten) ist der Anbieter Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung unter heytermin.de/datenschutz.

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Herausgabe der Daten

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, in der Anwendung oder in Textform. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen § 6 verstößt.

(3) Nach Vertragsende gibt der Anbieter die Daten des Kunden auf dessen Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format heraus oder löscht sie. Fristen und Ablauf regelt § 10 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht.

(2) Mängel sind dem Anbieter in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung anzuzeigen. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 21. Oktober 2026